80 %ige Förderung möglich!

Ich bin als Beraterin im Rahmen der Richtlinie „Förderung des unternehmerischen Know Hows“ der BAFA zugelassen. Das heißt, dass für Beratungen durch mich unter bestimmten Bedingungen eine Förderung von bis zu 80 % durch die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich ist. Im Rahmen dieser Richtlinie werden Unternehmensberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Da viele Gemeinschaftsprojekte als Genossenschaften organisiert sind, zählt eine Beratung von ihnen auch als Unternehmensberatung.  Aber auch die Beratung von Menschen, die ihre Träume durch eine Existenzgründung realisieren – sei es allein oder als gemeinschaftlich geführter Betrieb – ist eins meiner Aufgabenfelder und fällt unter diese Richtlinie. Daneben werden auch spezielle Beratungen gefördert. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Ich arbeite in für die BAFA-Förderung mit drei Zielgruppen zusammen:
  1. Existenzgründer*innen: Ich begleite Menschen, die ihre Träume verwirklichen wollen, auch, wenn sie sich eine Selbständigkeit aufbauen. Meine Zielgruppe sind dabei insbesondere Kleinstunternehmer*innen im ökologischen und sozialen Bereich. Im Gründercoaching unterstütze ich sie darin, die formalen Herausforderungen des Unternehmer-Seins zu bewältigen, Preise zu kalkulieren, Marketing-Konzepte zu erstellen, in Zeitmanagement, Fördermittelakquise und Netzwerkarbeit.
  2. Kollektivbetriebe: Durch meine langjährige Gemeinschaftserfahrung kenne ich die herausfordernde Situation, in der Kollektivbetriebe stehen, ganz besonders gut und berate gerne Kollektivbetriebe, die sich umstrukturieren wollen.
  3. Wohnprojekte und Lebensgemeinschaften: Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des unternehmerischen Know-Hows können zwar keine Workshops mit ganzen Projektgruppen gefördert werden, aber Beratungen für Vorstände, Teamverantwortliche oder Geschäftsführer von Gemeinschaften, wie einzelne Herausforderungen des Projektes bewältigt werden können, sind im Rahmen dieser Richtlinie förderfähig.
Die Förderung durch die BAFA beträgt bei Unternehmen in den ostdeutschen Bundesländern 80 %, für Unternehmen in der Region Lüneburg 60 % und für andere Unternehmen 50%. Für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gibt es sogar eine 90%ige Förderung.

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